





Mehr erfahrenSie als Geschädigte oder Geschädigter haben die Möglichkeit, zwischen Reparatur oder einer fiktiven Schadensabrechnung zu wählen. Sprechen Sie mich gerne darauf an. Selbst bei einem Schaden von bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswertes (WBW), ist eine Reparatur Ihres Schätzchens grundsätzlich möglich (beispielsweise bei einem Erbstück wäre dies durchaus denkbar). Über die nötigen Grundvoraussetzungen informiere ich Sie natürlich sehr gerne.
Mehr erfahren